AGB
Rechtliches


1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere, d.h. der sinexo GmbH, Donnersberger Str. 55, 80634 München, Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunden“).
1.2 Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d.h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB). Diese AGB gelten daher nur, wenn der Kunde Unternehmer ist.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.



2. Leistungsangebot
2.1 Wir erbringen für den Kunden die im jeweiligen Vertrag mit ihm einzeln definierten Dienstleistungen der Personalberatung und Personalvermittlung (z.B. Ansprache von Kandidaten, Auswahlgespräche, Sichtung von Bewerbungsunterlagen, Präsentation ausgewählter Kandidaten). Ein Vertrag mit uns kommt durch beidseitige schriftliche oder elektronische Unterzeichnung eines Personalvermittlungsvertrags zustande; durch das Einstellen einer Personalanfrage des Kunden auf unserer Webseite kommt noch kein Vertrag mit uns zustande.
2.2 Im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen sind wir nicht zur Prüfung der Eigenschaften und Fähigkeiten der Kandidaten sowie der Verifizierung der von den Kandidaten gemachten Angaben verpflichtet. Insbesondere sind wir auch nicht zur Anstellung von Nachforschungen verpflichtet. Wir gewährleisten nicht die Eignung der Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle. Es obliegt dem Kunden, die Eignung des Kandidaten selbst zu prüfen. Wir haften nicht für eine bestimmte Qualität der Arbeitsleistung oder die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen der vermittelten Kandidaten.



3. Honorar
3.1 Soweit nicht im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden abweichend vereinbart, beträgt unser Honorar 24% der Jahresbruttovergütung der vom Kunden zu besetzenden Stelle. Unter Jahresbruttovergütung wird die Vergütung des Kandidaten zuzüglich erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Zusatzleistungen wie Boni, Vertragsabschluss- und sonstiger Prämien, Dienstwagen, Leistungen bei Versetzung an einen anderen Arbeitsort, Provisionen, Aktienpakete und alle anderen Leistungen, die dem Kandidaten gewährt werden, verstanden. Soweit Vergütungsbestandteile des Kandidaten von der Erreichung bestimmter Bedingungen oder Ziele abhängig sind, wird von der vollständigen Erreichung der Bedingungen und Ziele ausgegangen.
3.2 Unser Anspruch auf Honorar entsteht mit Einstellung eines von uns dem Kunden präsentierten Kandidaten. Unter Einstellung ist der (auch mündliche) Abschluss eines Vertrags zwischen Kunde und Kandidat über eine Anstellung, freie Mitarbeit oder sonstige vom Kandidaten für den Kunden unselbstständig oder selbstständig persönlich zu erbringende Tätigkeit oder die faktische Aufnahme einer solchen Tätigkeit des Kandidaten beim Kunden innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Präsentation des Kandidaten durch uns gegenüber dem Kunden zu verstehen. Der Anspruch auf unser Honorar entsteht auch, wenn der Kunde die Daten eines von uns präsentierten Kandidaten an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte den Kandidaten einstellt. Der Anspruch entsteht darüber hinaus auch, wenn statt des Kunden dessen Gesellschafter, Organe, mit diesem verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz oder diesem nahestehende Personen im Sinne von § 138 Insolvenzordnung den Kandidaten einstellen.
3.3 Sofern sich das Jahresbruttogehalt eines eingestellten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten ab der Präsentation des Kandidaten ändert, steht uns das Recht zur Neuberechnung unseres Honorars zu.
3.4 Eine Kündigung unseres Vertrags mit dem Kunden hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Honoraransprüche. Sollte ein von uns präsentierter Kandidat binnen 12 Monaten nach der Präsentation vom Kunden eingestellt werden, so besteht der Anspruch auf unser Honorar ungeachtet einer etwaigen vorherigen Vertragsbeendigung, sofern diese durch eine Kündigung des Kunden ohne unser Verschulden oder eine Kündigung durch uns aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Vertragsverletzung erfolgt ist.



4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unser Honorar ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der jeweiligen Rechnung beim Kunden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich.
4.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch uns bedarf. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.



5. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sofern Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung des Vertrags mit uns auswirken können.
5.2 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
5.2.1 uns binnen 5 Tagen nach Präsentation eines Kandidaten unter Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Korrespondenz) zu informieren, wenn er den präsentierten Kandidaten bereits kennt – unterlässt der Kunde die Mitteilung, gilt der Kandidat als von uns erstmalig präsentiert;
5.2.2 uns binnen 5 Tagen über die Einstellung eines Kandidaten zu informieren und eine Kopie des der Einstellung zugrunde liegenden Vertrages und sonstiger für die Berechnung der Höhe unserer Ansprüche relevanter Dokumente zur Verfügung zu stellen; und
5.2.3 uns binnen 5 Tagen unter Angabe der genauen Vergütung zu informieren, sofern sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Einstellung die Jahresbruttovergütung des eingestellten Kandidaten ändert.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Durchführung des Vertrags nach besten Kräften zu unterstützen und alle Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags durch uns erforderlich sind. Zu diesem Zweck wird der Kunde uns alle ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit benötigen (z.B. Stellenbeschreibungen), unverzüglich zur Verfügung stellen. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente zu überprüfen.
5.4 Die Pflichten des Kunden nach den Ziffern 5.2.2 und 5.2.3 bestehen auch nach einer Beendigung des Vertrags mit uns fort, sofern unser Honoraranspruch gemäß Ziffer 3.3 bzw. 3.4 fortbesteht.



6. Haftung
6.1 Wir haften – soweit in diesen AGB oder im einzelnen Vertrag mit dem Kunden nicht abweichend geregelt – vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund.
6.2 Der in Ziffer 6.1 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht: (i) für unsere eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, (ii) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, (iii) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (iv) im Falle der Übernahme einer Garantie sowie (v) bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
6.3 Der in Ziffern 6.1 und 6.2 geregelte Haftungsausschluss gilt auch für Pflichtverletzungen, die vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangen wurden. Unsere Haftung für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie unsere Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung erst nach dem Vertragsschluss begangen worden wäre. Daher verzichtet der Kunde in diesem Umfang auf ihm etwaig zustehende, bereits entstandene Ersatzansprüche und wir nehmen diesen Verzicht an.
6.4 Sollte uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fallen, haften wir außer im Falle der Ziffer 6.2 (iii), (iv) und (v) nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden sowie nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall.
6.5 Die Haftung ist außer im Falle der Ziffer 6.2 (i), (iii), (iv) und (v) sowie in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen der Höhe nach auf die vertraglich geschuldete Vergütung beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.6 Außer im Falle der Ziffer 6.2 ist die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gem. § 195 BGB auf ein Jahr verkürzt.
6.7 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Ziffern 6.1 bis einschließlich 6.6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6.8 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Regelungen in dieser Ziffer 7 nicht verbunden.



7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Soweit im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden nicht abweichend vereinbart, läuft der Vertrag mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen von jeder Partei gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
7.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch ein elektronisch signiertes Dokument gewahrt ist.



8. Subunternehmer
8.1 Wir sind zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.
8.2 Unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden bleiben hiervon unberührt.



9. Referenzen und Mitbewerber
9.1 Wir werden Firmennamen und Logos des Kunden nach Abschluss des Personalvermittlungsvertrags in unsere Referenzenliste aufnehmen, sofern und solange uns dies der Kunde nicht schriftlich untersagt.
9.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir auch für Unternehmen tätig werden, die zu dem Kunden in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.



10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien sind zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen verpflichtet. Vertrauliche Informationen sind alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen, die Geschäftstätigkeit der Parteien oder mit diesen gesellschaftlich gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen betreffende Informationen, einschließlich Daten und Aufzeichnungen, sowie geheimes Know How, d.h. identifizierbare Erkenntnisse, an denen ein ausdrücklich oder konkludent verlautbartes Geheimhaltungsinteresse besteht, die nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich sind, objektiv individualisierbar sind und einen kommerziellen Wert besitzen und die der einen Partei von der anderen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung überlassen werden, vorausgesetzt: (i) dass diese, wenn schriftlich oder elektronisch überlassen, als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, als solche beschrieben oder in einer anderen Weise als solche für die andere Partei eindeutig erkennbar sind; oder (ii) dass diese, wenn mündlich oder visuell überlassen, bei der Überlassung als vertrauliche Informationen deklariert sind und nachfolgend schriftlich oder in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Überlassung an die jeweils andere Partei mit der Kennzeichnung „vertrauliche Informationen“ zu übermitteln, wobei der Zugang maßgeblich ist.
10.2 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen ist die Information, wenn sie der Partei bei Mitteilung an sie bereits nachweislich bekannt war, allgemein zugänglich ist oder für sie eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
10.3 Im Zweifelsfall ist jede Partei verpflichtet, die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache geheim zu halten ist oder nicht.
10.4 Die Parteien werden ihre (auch freien) Mitarbeiter, sonstige Dritte, welche sie zur Erfüllung des Vertrags einsetzen, zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 10 verpflichten.



11. Datenschutz
11.1 Wir nutzen die eRecruiting Software coveto der coveto ATS GmbH sowie die IT-Dienstleistungen der High5Manufaktur GmbH, mit denen wir jeweils einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen haben.
11.2 Mit den jeweiligen geeignet erscheinenden Kandidaten schließen wir eine inhaltlich der Anlage 11.2 zu diesen AGB entsprechende Datenschutzvereinbarung ab.
11.3 Mit Unterzeichnung des jeweiligen Personalvermittlungsvertrags mit uns erklärt der Kunde, dass er die von uns weitergeleiteten Daten ausschließlich zu dem im jeweiligen Vertrag einschließlich dieser AGB beschriebenen Zweck nutzen und nach den Grundsätzen der DSGVO (und des BDSG-Neu) sowie im Sinne der Datenschutzvereinbarung (Anlage 11.2) behandeln wird.



12. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit uns an Dritte abzutreten; das Verbot gilt nicht für Geldforderungen aus einem Rechtsgeschäft, welches für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist.
12.2 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.



13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus Gründen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
13.2 Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der AGB nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt und es gelten die Regelungen gemäß nachstehenden Ziffern 13.3 und 13.4. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
13.3 Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine salvatorische Erhaltungsklausel grundsätzlich lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden.
13.4 Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.



14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Für die AGB, den Vertrag und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat- und Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



Anlage 11.2
Datenschutzvereinbarung zwischen sinexo und Kandidaten
Präambel
A. DIE SINEXO GmbH, Donnersberger Str. 55, 80634 München – nachfolgend „SINEXO“ genannt - ist eine Personalvermittlungsgesellschaft, die darauf spezialisiert ist, im Auftrag von Unternehmen (nachfolgend „KUNDEN“ genannt) nach geeigneten Kandidaten für zu besetzende Stellen zu suchen.
B. SINEXO nutzt hierzu die eRecruiting Software coveto der coveto ATS GmbH sowie die Newsletter-Dienstleistungen der CleverReach GmbH & Co. KG, mit denen SINEXO jeweils einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen hat.
C. Der KANDIDAT ist daran interessiert, dass SINEXO ihm KUNDEN vorstellt, die eine auf sein Profil passende Stelle zu besetzen haben. Der KANDIDAT stellt SINEXO seine persönlichen Daten wie z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise (nachfolgend „BEWERBUNGSUNTERLAGEN“ genannt) auf Grundlage dieser Vereinbarung zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die PARTEIEN was folgt:

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Verantwortliche für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des KANDIDATEN im Rahmen einer elektronischen und postalischen Bewerbung ist:
SINEXO GmbH
Donnersbergerstraße 55, 80634 München
E-Mail: bewerbung@sinexo.de

2. Rechtsgrundlage – Zustimmung des Kandidaten
2.1 Mit der Übermittlung seiner BEWERBUNGSUNTERLAGEN erkennt der KANDIDAT ausdrücklich an, dass SINEXO die übermittelten personenbezogenen Daten erheben und nutzen darf, insbesondere mittels der Software coveto und insbesondere dafür, nach Prüfung und Auswertung im Hinblick auf konkrete Kundenaufträge diese Daten an die jeweiligen KUNDEN weiterzuleiten („Vermittlungsverfahren“), aber auch an weitere Kunden, deren Aufträge vergleichbar sind. Die Zustimmung des KANDIDATEN erfolgt auf freiwilliger Basis und hat keine Auswirkungen auf seine Chancen in einem etwaigen Einstellungsverfahren.
2.2 Diese Einwilligung gilt auch für Daten über die Qualifikationen und beruflichen Tätigkeiten des KANDIDATEN aus allgemein zugänglichen Datenquellen (insbesondere berufliche soziale Netzwerke), die SINEXO im Rahmen der Personalberatungsrecherche rechtmäßig erhoben hat. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, die nicht KUNDEN oder (unter-)beauftragte Personalvermittler der SINEXO sind.

3. Besondere Kategorien von Daten
3.1 Die BEWERBUNGSUNTERLAGEN sowie andere Dokumente, die der KANDIDAT SINEXO vorlegt, können besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (z. B. Familienstand, der Aufschluss über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung geben kann; Informationen über seine Gesundheit; ein Foto, aus dem Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft und gegebenenfalls das Sehvermögen und/oder die Religion gezogen werden können; ähnliche sensible Daten im Sinne von Artikel 9 der DSGVO). In diesem Fall können die BEWERBUNGSUNTERLAGEN in ihrer jetzigen Form daher nur mit Zustimmung des KANDIDATEN bearbeitet werden.
3.2 Der Kandidat erklärt sich daher mit der Verarbeitung der in den BEWERBUNGSUNTERLAGEN sowie anderen vorgelegten Dokumenten enthaltenen besonderen Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Vermittlungsverfahrens einverstanden. Diese Einwilligung dient ausschließlich dazu, dass die Bewerbung in der vorliegenden Form berücksichtigt werden kann. Die Angaben werden im Rahmen eines etwaigen Einstellungsverfahrens nicht berücksichtigt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Daten werden nicht an Dritte außer an die KUNDEN und (unter-) beauftragten Personalvermittler von SINEXO weitergegeben. Der KANDIDAT ist nicht verpflichtet, seine Zustimmung zu erteilen und kann individuelle BEWERBUNGSUNTERLAGEN einreichen, in der bestimmte Kategorien personenbezogener Daten entfernt wurden, ohne dass dies seine Chancen in einem etwaigen Einstellungsverfahren beeinträchtigt.

4. Quelle und Empfänger der Daten
4.1 Die von SINEXO verarbeiteten personenbezogenen Daten stammen aus den folgenden Quellen:
• direkt vom KANDIDATEN;
• von Subunternehmern und Kooperationspartnern von SINEXO;
• aus Empfehlungen;
• aus öffentlich zugänglichen Informationen (Internet, soziale Medien, berufliche Netzwerke etc.);
• aus amtlichen Datenbanken, die öffentlich zugänglich oder kostenpflichtig sind.
4.2 Die folgenden Empfänger können einige oder alle personenbezogene Daten des Kandidaten erhalten oder Zugang zu ihnen erhalten (nur wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist):
• Die Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter von SINEXO, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang zu den personenbezogenen Daten des KANDIDATEN benötigen;
• Die externen Berater, Personalvermittler und Headhunter von SINEXO haben im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu den in den BEWERBUNGSUNTERLAGEN enthaltenen Einstellungsdaten, um ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einstellungsprozess zu erbringen.
• Die KUNDEN, die SINEXO damit beauftragt haben, nach geeigneten Kandidaten für die von diesen KUNDEN zu besetzenden Stellen in deren Unternehmen zu suchen und den Kontakt herzustellen.
4.3 Die Unterauftragsverarbeiter von SINEXO dürfen bestimmte personenbezogene Daten über den Kandidaten nur insoweit verarbeiten, als dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlich ist.
4.4 Im Falle einer Unternehmensumstrukturierung (z. B. einer Fusion und Übernahme oder einer Finanzierungstransaktion) kann SINEXO bestimmte personenbezogene Daten an einen an der Transaktion beteiligten Dritten (z. B. einen Käufer oder Investor) in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen übertragen.

5. Datenübermittlung an Drittländer
5.1 Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Daten des KANDIDATEN in ein Drittland (außerhalb des EWR) übermittelt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder der KANDIDAT stimmt einer solchen Übermittlung ausdrücklich zu.
5.2 Bei einigen Empfängern personenbezogener Daten kann es sich um Unternehmen handeln, die ihren Sitz in einem Land außerhalb des EWR haben (Unterauftragsverarbeiter, Unterauftragnehmer, etc.). Für den Fall, dass die personenbezogenen Daten des KANDIDATEN in Länder außerhalb des EWR übermittelt werden, trifft SINEXO die folgenden Sicherheitsvorkehrungen:
• SINEXO übermittelt die Daten, wenn für das Land, in das die personenbezogenen Daten übermittelt werden, ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt und die Übermittlung in den Anwendungsbereich dieses Angemessenheitsbeschlusses fällt. Weitere Informationen finden sich unter Angemessenheitsbeschlüsse | Europäische Kommission (europa.eu);
• wenn SINEXO mit dem Empfänger der personenbezogenen Daten einen Vertrag geschlossen hat, der die von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 46 der Datenschutz-Grundverordnung angenommenen Standardvertragsklauseln für den Schutz personenbezogener Daten enthält; oder
• außerhalb dieser Szenarien kann SINEXO personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der EU/des EWR unter den Voraussetzungen des Artikel 49 der Datenschutz-Grundverordnung übermitteln, ohne dass ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist.
5.3 Wenn der KANDIDAT weitere Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR wünscht, kann er sich an anfrage@sinexo.de wenden.

6. Technische Maßnahmen
6.1 SINEXO setzt eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen ein, die zum Schutz der personenbezogenen Daten des KANDIDATEN erforderlich sind, um die Risiken der Zerstörung, des Verlusts, der Veränderung, des unberechtigten Zugriffs oder der Verarbeitung zu begrenzen. Dazu gehören physische, elektronische und verwaltungstechnische Maßnahmen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten des KANDIDATEN sicher, korrekt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
6.2 SINEXO ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dessen Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten des KANDIDATEN in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeiten.
6.3 SINEXO stellt unter anderem sicher, dass dessen Unterauftragnehmer sich verpflichten, personenbezogene Daten nur auf Anweisung von SINEXO hin zu verarbeiten, keinen anderen Unterauftragnehmer zu beauftragen, ohne dass SINEXO vorher zugestimmt hat oder die Möglichkeit hatte, Einspruch zu erheben, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, sicherzustellen, dass Personen, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten berechtigt sind, angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Beendigung ihrer Tätigkeit zurückzugeben und/oder zu vernichten, Audits nachzukommen und SINEXO bei der Verfolgung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu unterstützen.

7. Rechte des Kandidaten
7.1 Bei Fragen oder Beschwerden über die Art und Weise, wie die personenbezogenen Daten des Kandidaten von sinexo verarbeitet werden, kann sich dieser an anfrage@sinexo.de wenden.
7.2 Der Kandidat kann seine Einwilligung ohne Angabe von Gründen verweigern und jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden seine von der Einwilligung erfassten Daten unverzüglich gelöscht. Im Falle einer Verweigerung oder eines Widerrufs der Einwilligung wird seine zuvor eingereichte Bewerbung jedoch nicht in der aktuellen Form berücksichtigt.
7.3 Wird die Bewerbung abgelehnt, wird der Kandidat schriftlich informiert. Seine Daten werden in der Regel sechs Monate nach erfolgter Ablehnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in der Regel zwei Jahre, gelöscht, sofern er nicht den Wunsch äußert, dass seine Bewerbung in den SINEXO-Bewerberpool aufgenommen wird.
7.4 Der Kandidat hat das Recht, jederzeit unentgeltlich über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert zu werden und seine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widerrufen.
7.5 Darüber hinaus kann der KANDIDAT gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Diesbezüglich kann sich der KANDIDAT an anfrage@sinexo.de wenden.
7.6 Wenn der KANDIDAT seine Einwilligung widerruft, werden seine Daten unmittelbar nach Abschluss des Einstellungsverfahrens gelöscht.
7.7 Der KANDIDAT hat das Recht, bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzureichen. Die zuständige Behörde für Bayern ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA): Promenade 18, 91522 Ansbach
Postanschrift: Postfach 1349, 91504 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
Telefax: +49 (0) 981 180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

7.8 Sollten sich Änderungen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des KANDIDATEN ergeben, wird er durch die Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung dieses Datenschutzhinweises auf https://www.sinexo.de/datenschutz über die Änderungen informiert.


Abonniere unseren Newsletter

Hol Dir Jobs, News und Angebote.

Jetzt anmelden

© 2024 sinexo GmbH
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.